AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Teilnahmeberechtigt bei der Velo Challenge 2012 sind alle Fahrer und Fahrerinnen (nachfolgend: Fahrer, resp. Teilnehmer) mit einer registrierten Anmeldung und einer offiziellen Startnummer. Startberechtigt sind Frauen und Männer unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft; ausgenommen sind lizenzierte Rennsportler der Leistungsklassen A und B sowie Vertragssportler der UCI Sportgruppen PT, KPT und KT. Eine Teilnahme von Profisportlern zu Werbezwecken, außer Konkurrenz, ist aber möglich. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberichtigten. Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement.

Mit der Anmeldung erklärt der Fahrer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Reglement, dass die sportliche Organisation regelt, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Reglements ist zu entsprechen, den Anweisungen der Polizei, des Personals und der Hilfskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.

TERMIN UND STRECKE
Der Start der Velo Challenge Hannover findet am 17. Juni 2012 am Maschsee in Höhe des Funkhauses vom NDR statt. Von dort geht es nach Pattensen, Coppenbrügge, Bad Münder bis zur wichtigsten Bergwertung am Nienstedter Pass. Über Wennigsen und Gehrden geht es dann zurück bis zur Maschsee Zielgeraden in Hannover.
Neben dieser großen 116 km langen Schleife um den Deister wird es eine kürzere Renndistanz über 67 km geben. Auf dieser Strecke wird der Deister nur berührt, aber nicht überfahren. Für die Velo Challenge besteht eine durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit von 25km/h bei der 67 km Strecke bzw. 26km/h bei der 116 km Strecke. Diese Geschwindigkeit gilt für den gesamten Rennverlauf und wird an verschiedenen Punkten kontrolliert. Wer die geforderte Geschwindigkeit unterschreitet wird von der Rennleitung disqualifiziert und erscheint in keiner Ergebnisliste.


LEISTUNGEN
Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten:

- abgesperrte Rennstrecke
- Teilnehmerbeutel bei der Akkreditierung
- Trinkflasche
- technischer Support vor dem Rennen
- individuelle Zeitmessung mittels Transpondertechnik
- medizinischer Notdienst
- Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
- komplette Ergebnisliste online
- Finisher-Urkunde (Ausdruck über Internet)
- Ergebnis- und Informationsdienst via E-Mail (bei Verfügbarkeit)

Ein Teil der Startgelder wird an unseren Charity Partner, den Verein für krebskranke Kinder in Hannover e.V. gespendet.


ANMELDUNG & RÜCKTRITT
Folgende Anmeldemöglichkeiten werden angeboten:

Online-Anmeldung unter www.velo-challenge.de
Anmeldeformular (auch im Internet als PDF-Datei) vollständig ausfüllen, unterschreiben und postalisch oder via Fax an:

Mika Timing GmbH
c/o Velo Challenge Hannover
Kürtener Straße 11b
51465 Bergisch Gladbach

Fax: 02202-2401-234

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen und das Reglement sorgfältig gelesen und akzeptiert haben. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann persönlich bei der Startnummernausgabe einen Ersatzteilnehmer benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben. Bei Nichtantritt verfällt jeder Anspruch.

Anmeldungen ab einschließlich 02.06.2011 werden mit einer Nachmeldegebühr von 10,- Euro verbunden. Bei postalischer Anmeldung gilt das Datum des Poststempels.

Offizieller Meldeschluss - online, postalisch oder per Fax - ist am Freitag, den 01.06.2012 oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl pro Rennstrecke.

Bei Nichterreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist eine persönliche Nachmeldung mit Vorlage des Personalausweises und ausschließlich Barzahlung der Start- bzw. Nachmeldegebühr möglich (Ort und Zeit werden hierfür noch bekannt gegeben). Schecks werden nicht akzeptiert.

Der Teilnahmebeitrag wird als einmaliges Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) von Ihrem Konto abgebucht. Gleiches gilt für die entstehende Gebühr von 50,- bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders. Entstehende Bankkosten im Lastschriftverfahren (z.B. durch fehlerhafte Bankverbindung, mangelnde Liquidität, etc.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

STARTUNTERLAGEN UND RENNPROGRAMM

Ort und Zeit der Startunterlagenausgabe und der Ablauf des Rennprogramms werden bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf der Homepage veröffentlicht.

Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Startunterlagen können nicht versandt werden.


STRECKENWECHSEL
Ein Streckenwechsel ist grundsätzlich möglich. Für die Bearbeitung eines Steckenwechsels wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben. Allerdings kann der Veranstalter einen Streckenwechsel nur gewährleisten, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Rennstrecke noch nicht erreicht wurde. Bei einem Streckenwechsel nach dem Anmeldeschluss wird der Teilnehmer am Ende des letzten Startblocks der jeweiligen Strecke eingeteilt.


AUSFALL
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme an der Velo Challenge Hannover erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen.

Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand zu haben. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift ausreichend versichert zu sein.

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht.


EINWILLIGUNSGERKLÄRUNG
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.

Bei der Angabe einer Mobiltelefonnummer darf der Veranstalter/der Velo Challenge dem Teilnehmer kostenlos eine SMS mit seinem jeweiligen Ergebnis zuschicken. Sollte der Teilnehmer eine Mobilfunknummer angeben und keine SMS wünschen, wird er dies dem Veranstalter mitteilen.


WIRKSAMKEITSKLAUSEL
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Radsport Hannover